Dekanatssynode

Dekanatssynode, Dekanatsausschuss und Dekan leiten den Dekanatsbezirk, der wiederum die Gemeinden seines Bereichs umfasst.

Die Mitglieder der Dekanatssynode (Kirchenvorstände, VertreterInnen kirchlicher Arbeitsbereiche und PfarrerInnen) werden im Anschluss an Kirchenvorstandswahlen berufen.

Aufgabe der Synode ist es, die Zusammenarbeit der Gemeinden und übergemeindlichen Dienste insgesamt zu fördern, sowie kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Darüber hinaus beschließt sie über die Höhe der Umlageanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekantsbezirkes und kann Anträge an Landessynode und Landeskirchenrat richten.

Die Dekanatssynode tagt mindestens einmal jährlich und wird von einem Präsidium geleitet. Zu ihm gehören der Dekan und zwei gewählte Mitglieder, die Laien sein müssen. Die Präsiden sind gleichberechtigt.

Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Synode. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört es, die kirchliche Arbeit im Dekanat zu koordinieren und gemeinsame Vorhaben zu planen. Darüber hinaus verwaltet er das Vermögen des Dekanatsbezirks und übt dienstrechtliche Befugnisse aus.

 

Mitglieder der Dekanatssynode

Glockenparade

Gewählte bzw. gesetzliche Mitglieder und Stellvertretende der Dekanatssynode, Stand 2019, geordnet nach Regionen: