Sammlungs- und Kollektenplan
Schon im Neuen Testament lesen wir davon, dass die ersten christlichen Gemeinden für die Bedürftigen in ihren Reihen sammelten. Damit gehört die Kollekte, die gemeinschaftliche Spende, neben Gebet und geistlicher Zurüstung zu den ursprünglichsten Äußerungen christlichen Lebens.
Bis heute wird aus Gründen der Solidarität und Verantwortung für Welt und Mitmenschen in den Sonntagsgottesdiensten für bestimmte Zwecke gesammelt. |

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Welche Zwecke der Landeskirchenrat festgelegt hat, können Sie dem untenstehenden Download entnehmen. Neben den Pflichtkollekten werden an einigen Sonntagen Wahlpflichtkollekten erhoben, bei denen die Gemeinden aus zwei, bzw. drei Kollektenzielen wählen können.
Die übrigen freien Kollekten können je nach Bedarf durch die Dekanatssynode oder innerhalb des Kirchenkreises für regional abzusprechende Aufgaben festgelegt werden. Mindestens fünf Gottesdienstkollekten pro Jahr sind dem Haushalt der jeweiligen Kirchengemeinde vorbehalten. Darüber hinaus hat die Kirchengemeinde die Möglichkeiten mit dem Klingelbeutel für die eigene Gemeinde zu sammeln.
Download Kollektenplan:
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