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Evangelisch im Allgäu: Geschichte
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Das Bilderbuch-Allgäu: Natur, so weit das Auge reicht. Berge, die im Sommer zum Wandern einladen und im Winter zum Skisportvergnügen. Eine Landschaft, um sich zu erholen, reich an Kultur und Geschichte.
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Was viele nicht wissen: mit der Geschichte dieser Region ist auch die der evangelischen Kirche eng verbunden. Das Beispiel der ehemals freien Reichsstadt Kempten zeigt es:
Evangelisch in Kempten
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Vor ungefähr 1250 Jahren kamen Wandermönche aus St. Gallen herüber und verbreiteten den christlichen Glauben unter Alemannen und Kelten. Der bekannteste war der Heilige Magnus, auch Sankt Mang genannt. Seinen Namen trägt in Kempten noch heute die größte evangelische Kirche des Allgäus.
In ihr hatten sich einst jene selbstbewussten Bürger gesammelt, die im 14. Jahrhundert für ihre Stadt den Status der freien Reichsstadt errangen.
Eine damals äußerst großzügige Spende von 6 Büchern bildete den Grundstock für eine wertvolle Bibliothek an der St. Mangkirche. Hier wurde die Bildung gepflegt. Und so kam es, dass die Pfarrherren um 1520 auch die Schriften der Reformatoren lasen. |
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Als Folge schloss sich Kempten mit den Reichsstädten Lindau, Isny, Kaufbeuren und Memmingen der Reformation an. Oberster Kirchenherr wurde der Bürgermeister. Er erhielt einen eigenen Logenplatz gegenüber der Kanzel. Auf dem 2. Reichstag zu Speyer (1529) gehörte die Reichsstadt Kempten zu den Unterzeichnern der so genannten Protestatio, die für die "Protestanten" namensgebend wurde. Ein lutherischer Pfarrer von St. Mang, der Slowene Primus Truber, übersetzte die Bibel für seine Landsleute. Er wurde zum Schöpfer der slowenischen Schriftsprache und die Slowenen ehren ihn bis heute mit seinem Bildnis auf den Banknoten.
Durch die Reformation erblühte auch das musikalische Leben. In der Bibliothek sind alte Notenblätter für Kantaten erhalten und das reiche kulturelle Leben ist bis heute typisch für die evangelische Kirche.
Ein Schatten in der Geschichte ist der leidvolle Streit mit den katholischen Nachbarn. Die evangelischen Reichsstädte lagen wie Inseln in katholischem Gebiet. Und lange vor Berlin trennte eine Mauer Kempten in eine katholische Stiftsstadt und eine evangelische Reichsstadt. Das änderte sich erst 1803, als Kempten bayrisch wurde.
Ausbreitung auf dem Lande
Jetzt entstanden auch auf dem Land erste evangelische Gemeinden. Viele Protestanten zogen ins Allgäu, weil sie an der Bahnlinie München – Lindau bauten. So kam es zu Gottesdienststationen in Günzach, Immenstadt, Sonthofen und Oberstaufen.
Für ebenfalls starken evangelischen Zuzug sorgte der Käse. Die Erfindung seiner Herstellung war ein wichtiger Schritt, der das arme Allgäu reich werden ließ. Die Kunst seiner Haltbarmachung beherrschten vor allem die Schweizer. Sie siedelten hier an und brachten ihren evangelischen Glauben mit.
Nach dem 2. Weltkrieg kamen evangelische Flüchtlinge in großer Zahl und fanden im Allgäu eine neue, auch geistliche Heimat. In jüngster Zeit erfolgte ein bedeutsamer Zuwachs durch Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Sie stellen heute über 17% der Evangelischen. Für sie sind die unterstützenden Angebote ihrer Kirche eine wichtige Hilfe, um Heimisch zu werden.
Heute zählt das Dekanat Kempten 70.000 Evangelische in 26 Gemeinden. Es umfasst eine Fläche von über 3000 km² und ist damit größer als das Saarland.
Die alte Feindschaft zwischen Evangelischen und Katholiken ist begraben. Das sehr gute ökumenische Miteinander findet alle zwei Jahre seinen Höhepunkt im Bodenseekirchentag. 12 Kirchen und fast 10.000 Menschen aus Bayern, Baden-Württemberg, Österreich und der Schweiz feiern dann ihre Verbundenheit im Glauben.
Unsere evangelische Kirche ist am Fuß der Alpen zuhause, aber sie vergisst auch die 12 Millionen Gäste nicht, die im Laufe eines Jahres das Allgäu besuchen. Sie bringen ihre Sorgen mit, oder stoßen in der Urlaubszeit auf die ungelösten Lebensfragen. Daher wenden sich viele an einen unserer Seelsorger und Seelsorgerinnen. Sie haben Zeit und Erfahrung.
Andere schöpfen aus unseren Berggottesdiensten. Bis zu 250 Menschen lassen sich unter freiem Himmel neu stärken und anregen. Für die weniger sonnigen Stunden bietet sich in vielen Kirchen ein Konzertbesuch oder eine Ausstellung an.
Die aktuellen Informationen erhalten Sie bei den Pfarrämtern oder auf unserer Homepage. Wir danken für Ihr Interesse und freuen uns über Ihren Besuch.
Aus der Statistik des Dekanatsbezirks Kempten
Hinter den Zahlen der Statistik werden Entwicklungen und Tendenzen sichtbar, die unter Umständen große Bedeutung für die Zukunft haben.
Hier können Sie Einblick nehmen in unser kirchliches Leben und den aktuellen Stand der Gemeindezahlen. |
 Schloss Neuschwanstein/Füssen
König Ludwig II. hatte keinen Sinn für Zahlen und ruinierte fast sein Königreich. |
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Kirchliches Leben im Dekanat Kempten in Zahlen
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2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
| Ehrenamtliche MitarbeiterInnen |
3.008 |
3.089 |
3.260 |
3.240 |
3.219 |
2.691 |
3.123 |
| Austritte |
485 |
436 |
404 |
417 |
134 |
120 |
102 |
| Aufnahmen |
113 |
101 |
112 |
124 |
437 |
574 |
523 |
| Taufen |
678 |
671 |
683 |
692 |
662 |
666 |
648 |
| Konfirmierte |
716 |
721 |
731 |
675 |
685 |
720 |
628 |
| Trauungen (insges.) |
162 |
164 |
190 |
180 |
188 |
189 |
170 |
| Bestattungen |
840 |
871 |
785 |
751 |
820 |
816 |
895 |
| Gottesdienstbesuch an Invokavit |
2.213 |
2.035 |
1.917 |
1.180 |
2.242 |
1.864 |
1.805 |
| Gottesdienstbesuch an Heilig Abend |
21.906 |
23.470 |
22.964 |
24.073 |
23.874 |
23.445 |
23.533 |
| TeilnehmerInnen an Abendmahlsfeiern |
48.855 |
52.264 |
41.485 |
44.836 |
41.819 |
41.683 |
43.644 |
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Gemeindeglieder in Zahlen
| Kirchengemeinde |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
|
Dekanat Kempten |
67.872 |
68.801 |
69.303 |
69.625 |
69.703 |
69.915 |
| |
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|
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Bad Hindelang |
560 |
574 |
577 |
559 |
557 |
541 |
|
Fischen |
881 |
900 |
892 |
898 |
892 |
888 |
|
Füssen |
3.145 |
3.208 |
3.284 |
3.296 |
3.277 |
3.279 |
|
Immenstadt i. Allgäu |
3.490 |
3.560 |
3.596 |
3.554 |
3.493 |
3.616 |
|
KF - Dreifaltigkeitskirche |
7.798 |
7.853 |
7.921 |
8.066 |
8.217 |
8.161 |
| Kaufbeuren-Neugablonz |
4.585 |
4.623 |
4.666 |
4.800 |
4.826 |
4.691 |
| KE - Christuskirche |
3.508 |
3.533 |
3.604 |
3.668 |
3.646 |
3.610 |
| KE - Johanneskirche |
3.782 |
3.762 |
3.712 |
3.714 |
3.721 |
3.739 |
| KE- Markuskirche |
3.438 |
3.470 |
3.520 |
3.525 |
3.414 |
3.380 |
| KE- Matthäuskirche |
2.324 |
2.374 |
2.388 |
2.369 |
2.401 |
2.384 |
| KE- St. Mangkirche |
4.982 |
4.989 |
4.979 |
4.998 |
5.016 |
4.998 |
| Lindau - Christuskirche |
3.173 |
3.533 |
3.604 |
3.194 |
3.210 |
3.221 |
| Lindau - St. Stephan |
663 |
700 |
689 |
697 |
710 |
673 |
Lindau - St. Verena/ Versöhnerkirche |
3.277 |
3.319 |
3.418 |
3.393 |
2.914 |
2.964 |
| Lindau - Versöhnungskirche |
|
|
|
zu St. Verena |
470 |
448 |
| Lindenberg i. Allg. |
3.581 |
3.597 |
3.631 |
3.634 |
3.624 |
3.716 |
| Marktoberdorf |
2.633 |
2.668 |
2.731 |
2.760 |
2.759 |
2.789 |
| Obergünzburg |
1.247 |
1.265 |
1.259 |
1.263 |
1.256 |
1.239 |
| Oberstaufen |
1.204 |
1.214 |
1.260 |
1.280 |
1.234 |
1.199 |
| Oberstdorf |
1.420 |
1.457 |
1.482 |
1.478 |
1.465 |
1.434 |
| Pfronten |
1.762 |
1.766 |
1.805 |
1.773 |
1.784 |
1.840 |
| Roßhaupten |
757 |
738 |
751 |
731 |
741 |
739 |
| Scheidegg |
1.806 |
1.854 |
1.901 |
1.853 |
1.872 |
1.848 |
| Sonthofen |
4.956 |
4.991 |
5.082 |
5.161 |
5.215 |
5.534 |
|
Waltenhofen |
1.643 |
1.645 |
1.685 |
1.746 |
1.786 |
1.788 |
|
Wasserburg/Bodensee |
1.257 |
1.262 |
1.235 |
1.215 |
1.213 |
1.196 |
Gemeindeglieder in Zahlen (Gesamt) - Zeitreihe
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1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
|
72.638 |
72.044 |
70.920 |
70.986 |
70.546 |
70.441 |
69.843 |
70.575 |
70.681 |
70.421 |
69.915 |
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
|
|
|
|
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|
|
69.703 |
69.625 |
69.303 |
68.801 |
67.872 |
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Wie sehen wir die Zukunft des Dekanatsbezirkes?
Die enorme Fläche des Dekanatsbezirkes, die Diasporasituation, veränderte Lebensgewohnheiten und sinkende Einnahmen müssen im Rahmen der Dekanatsentwicklung berücksichtigt werden.
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Früher spielte sich das Leben der Menschen fast ausschließlich rund um den Wohnort ab und die Kirche war in Form der Ortsgemeinde im wahrsten Sinne des Wortes mitten unter ihnen. Aber die Zeiten haben sich geändert. Heute pendeln die meisten in die Städte zur Arbeit oder zur Schule und legen im Rahmen der Freizeitgestaltung regelmäßig erhebliche Entfernungen zurück. Sie sind Urlauber, Patienten in großen Kliniken oder Bildungshungrige fernab ihrer Ortsgemeinden. Wo und wie begegnet ihnen Kirche? Das ist die Frage, der sich das Dekanat Kempten stellt. |
Kirchturm-übergreifendes Arbeiten
Eine Antwort darauf ist die Verstärkung der übergemeindlichen Arbeit, eine andere die regionale Zusammenarbeit. Konkreter Ausdruck dieser Überlegungen ist der bereits weitgehend umgesetzte neue Stellenplan aus dem Jahr 2003, der mehrere Neuerungen mit sich bringt.
Da zum Beispiel nicht jede Gemeinde eine eigene Kraft für Jugendarbeit benötigt, wurden die Regionen (Lindau, Kempten, Oberallgäu, Ostallgäu) gestärkt. Jede erhielt eine dem Jugendwerk angeschlossene Stelle für Jugendarbeit.
Schwerpunkt Seelsorge
Der größte Anteil neuer Stellen entfällt auf die Seelsorge: Im klinischen Bereich je eine Stelle für Kaufbeuren und Oberstaufen/Scheidegg, eine für Aussiedlerseelsorge in Kaufbeuren und eine Alten- und Pflegeheimseelsorge in Kempten. Dahinter steht der Wille, keinesfalls am Menschen zu sparen und Ansprechpartner für schwierige Phasen zu bleiben.
Im Oberallgäu und im Königswinkel soll die Urlauberseelsorge kontinuierlicher und professioneller durch je eine Stelle verfolgt werden.
Das Evangelische Erwachsenenbildungswerk Südschwaben hat 2004 unter großem finanziellem Einsatz 17 Personen aus allen Regionen zu Meditationsleitern ausgebildet. Sie sollen in Gemeinden Kurse und Meditationsgottesdienste anbieten und so evangelische Gemeinden als Orte geistlichen Lebens ins Bewusstsein heben.
Ebenfalls umgesetzt wurden Pläne für eine 0,5 Stelle Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist die Kommunikation kirchlicher Arbeit nach innen und außen, die Erschließung neuer Zielgruppen sowie die Durchführung entsprechender Projekte
Vorraussetzungen schaffen
Vorraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Entwicklung ist die Bereitschaft aller Gemeinden, sich als Teil einer Region zu sehen. Das heißt, auch Angebote außerhalb der eigenen Grenzen als "Angebote für uns" wahrzunehmen und zu nutzen. Zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit dienen entsprechende Konferenzen und Treffen von PfarrerInnen bzw. Kirchenvorständen. Der Dekanatsausschuss wird diese Entwicklung genau verfolgen und fördern. Nicht zuletzt angesichts knapper werdender Finanzen und Personalverluste gilt es, die notwendigen Konzentrationen auch als Chancen zu begreifen.
J. Martin
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Organigramm des Dekanatsbezirkes
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Einblick in Strukturen und Aufgabenverteilung eines Ev.-Luth. Dekanatsbezirkes geben. |
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Blick auf den Alpenhauptkamm von Eschers/Obergünzburg (Ostallgäu).
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Die ausführlichen Bestimmungen finden Sie in der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die in allen Pfarrämtern vorliegt.
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Erläuterungen finden Sie zu folgen Stichworten:
Dekanatsbezirk - Dekan - Dekanatssynode - Dekanatsausschuss - Kirchengemeinde - Kirchenvorstand - Pfarramtsführer/innen - Pfarrkapitel mit Senior
Dekanatsbezirk
Der Dekanatsbezirk (kurz: Dekanat) umfasst alle Kirchengemeinden seines Bereiches. Er besitzt Rechtspersönlichkeit nach kirchlichem Recht und ist Körperschaft öffentlichen Rechts nach den geltenden staatsrechtlichen Bestimmungen. Organe des Dekanatsbezirkes sind die Dekanatssynode, der Dekanatsausschuss und der Dekan. Der Dekanatsbezirk führt den Namen "Evangelisch-Lutherischer Dekanatsbezirk" mit dem Ortsnamen seines Sitzes.
Aufgaben: 1. Er regt an und fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen und Dienste 2. Er fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und veranlasst sie zur Erfüllung besonderer kirchlicher Aufgaben 3. Er führt übergemeindliche Aufgaben durch (Ökumene, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung, etc.) 4. Er dient dem Informationsaustausch zwischen Landeskirche und Kirchengemeinden 5. Er leistet den Kirchengemeinden Verwaltungshilfe (Kirchengemeindeamt)
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Wolfgang Zoller ist Geschäftsführer des Kirchengemeindeamtes in Kempten und damit Chef der "Verwaltungshilfe".
Übrigens erhält das KGA Kempten bei Überprüfungen regelmäßig die Bewertung "hervorragend".
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(ausführlich: Rechtssammlung, Dekanatsbezirksordnung DBO 310, I. Abschnitt)
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Dekan
Der Dekan leitet den Dekanatsbezirk im Zusammenwirken mit Dekanatssynode und Dekanatsausschuss. Er hat die Aufsicht über die kirchliche Arbeit, führt die Pfarrstelleninhaber/innen ein, hat die Dienstaufsicht über sie und kann bei besonderen Anlässen in den Kirchengemeinden Gottesdienste halten. Der Dekan ist Inhaber einer Pfarrstelle. Die Besetzung einer solchen Pfarrstelle mit Dekansfunktion wird gemäß der Pfarrstellenbesetzungsordnung durchgeführt.
(ausführlich: Rechtssammlung, Dekanatsbezirksordnung DBO 310, IV. Abschnitt)
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Dekanatssynode
Die Dekanatssynode setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern und Ersatzleuten. Mit Sitz und Stimme gehören der Synode an: Dekan, Senior, weitere Mitglieder des Pfarrkapitels und mindestens doppelt so viele Kirchenvorsteher/innen. Außerdem die Mitglieder der Landessynode, soweit sie ihren Wohnsitz im Dekanatsbezirk haben und weitere berufene Mitglieder. Dabei muss jede Kirchengemeinde durch mindestens einen Kirchenvorsteher/in und soll durch mindestens einen Pfarrer/in vertreten sein. Der Dekanatsausschuss kann weitere Mitglieder berufen. Die Mitglieder der Dekanatssynode werden im Anschluss an Kirchenvorstandswahlen berufen.
Aufgaben: 1. Zusammenarbeit der Kirchengemeinden und übergemeindlichen Dienste fördern 2. kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit vertreten 3. Erfahrungen über Gemeindeleben, Unterricht, Diakonie und alle weiteren kirchlichen Arbeitsfelder austauschen, Anregungen geben und Zusammenarbeit fördern 4. Projekt- und Dienstgruppen für besondere Aufgaben einsetzen 5. um die Fortbildung, insbesondere der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, besorgt sein 6. Sie beschließt über die Höhe der Umlageanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekantsbezirkes und kann Kollekten für besondere Aufgaben des Dekanatsbezirkes festlegen 7. Sie kann Anfragen an die Kirchenvorstände, das Pfarrkapitel und des Dekanatsausschuss richten. 8. Sie kann Anträge an Landessynode und Landeskirchenrat richten 9. Der Landeskirchenrat kann alle oder einzelne Dekanatssynoden auffordern, Fragen von allgemeinkirchlicher Bedeutung zu behandeln
Die Dekanatssynode tagt mindestens einmal jährlich und wird von einem Präsidium geleitet. Zu ihm gehören der Dekan und zwei gewählte Mitglieder, die Ehrenamtliche sein müssen. Die Präsiden sind gleichberechtigt.
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So sieht es aus, wenn die Synode tagt. Hier diskutieren die Mitglieder gerade typisch evangelische Stärken.
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(ausführlich: Rechtssammlung, Dekanatsbezirksordnung DBO 310, II. Abschnitt)
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Dekanatsausschuss
Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Synode. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört es, die kirchliche Arbeit im Dekanat zu koordinieren und gemeinsame Vorhaben zu planen. Darüber hinaus verwaltet er das Vermögen des Dekanatsbezirks und übt dienstrechtliche Befugnisse aus.
Aufgaben: 1. er bereitet die Tagungen der Dekanatssynode vor 2. er trägt Mitverantwortung beim Einsatz der kirchlichen Mitarbeiter/innen und ist vor der Errichtung von Mitarbeiterstellen in den Kirchengemeinden zu hören 3. er unterstützt den Dekan bei der Planung größerer kirchlicher Bauvorhaben 4. er bereitet den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirkes vor und beschließt über beide 5. er verwaltet das Vermögen des Dekanatsbezirkes 6. er beschließt über die Errichtung von Planstellen für hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Dekanatsbezirkes 7. er beaufsichtigt die Einrichtungen des Dekanatsbezirkes und erlässt die Atzungen für ihre Benützer 8. er übt dienstrechtliche Befugnisse aus, soweit nicht der Dekan als unmittelbarer Dienstvorgesetzter zuständig ist oder abweichende Bestimmungen vorhanden sind 9. er trifft die erforderlichen Vereinbarungen bei Änderungen im Bestand des Dekanatsbezirkes 10. er gibt der Dekanatssynode Rechenschaft über seine Tätigkeit 11. er beschließt die Einberufung der Versammlung der Kirchenvorstandsmitglieder und bereitet ihre Tagung vor 12. er bemüht sich um die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und christlichen Gruppen
(ausführlich: Rechtssammlung, Dekanatsbezirksordnung DBO 310, III. Abschnitt)
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Kirchengemeinde
In der Kirchengemeinde verwirklicht sich die Gemeinde Jesu Christi im örtlichen Bereich. In ihr sind die Gemeinde, die sich aus Wort und Sakrament aufbaut, und das Amt mit dem Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung unter ihrem Haupt Jesus Christus als Herrn der Kirche einander zugeordnet. Die Kirchengemeinde im Sinne des Gesetzes ist eine örtlich begrenzte Gemeinschaft von Mitgliedern der Ev.-luth. Kirche in Bayern.
Die Kirchengemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit nach kirchlichem Recht und erhält die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach geltenden staatrechtlichen Bestimmungen.
Auftrag und Wirkungskreis: Der Wirkungskreis der Kirchengemeinde ist bestimmt durch den Auftrag, den die Gemeinde Jesu Christi von ihrem Herrn erhalten hat. Dementsprechend hat sie die Aufgabe unter Leitung von Pfarrer/innen und Kirchenvorständen für den Aufbau und die Gestaltung des Gemeindelebens zu sorgen. Die Kirchengemeinde beteiligt sich in der Gemeinschaft aller Kirchengemeinden an den Aufgaben und Lasten der Ev.-Luth. Kirche in Bayern.
Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde: Die Mitglieder der Ev.-Luth. Kirche in Bayern sind zugleich Mitglieder der Kirchengemeinde, in der sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mitglieder der Ev.-Luth. Kirche in Bayern können auf ihren Antrag Mitglieder einer anderen Kirchengemeinde werden.
(ausführlich: Rechtssammlung, Kirchengemeindeordnung KGO 300, I. Abschnitt)
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Kirchenvorstand
Jede Gemeinde hat einen Kirchenvorstand (KV). Bestehen in einer Pfarrei mehrere Kirchengemeinden, kann ein gemeinsamer KV gebildet werden. Pfarrer/innen und Kirchenvorstände wirken bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen. Den Vorsitz führt der/die pfarramtliche Geschäftsführer/in, wobei der KV auch eine abweichende Regelung beschließen kann. Der KV wählt für seine Amtszeit einen/eine Vertrauensmann/frau.
Dem KV gehören an: die Pfarrer/innen der Gemeinde, Pfarrer/innen im Probedienst, Vikare/innen, Pfarrverwalter/Innen (auch im Vorbereitungsdienst) sowie die gewählten und berufenen Kirchenvorsteher/innen.
Die Kirchenvorsteher/innen werden für einen Zeitraum von sechs Jahre gewählt und üben ihr Amt als Ehrenamt aus.
Aufgaben: 1. Der KV beschließt über die Gestaltung der Gottesdienste und liturgische Handlungen sowie über die Einführung neuer Gottesdienste und Gottesdienstzeiten. 2. Er beschließt Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der kirchlichen Unterweisung (Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht etc.) 3. Er beschließt über den Gebrauch kirchlicher Gebäude 4. Er fördert das kirchliche Leben und die christliche Sitten 5. Er wirkt mit bei der Ordnung kirchlichen Lebens 6. Er wirkt mit bei der Besetzung der Pfarrstellen 7. Er berät über die Sprengelordnung in Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrstellen 8. Er fördert die kirchliche Sozialarbeit, Kirchenmusik, Ökumene und Mission 9. Er vermittelt im Streitfall 10. Er gewinnt neue Mitarbeitende 11. Er bemüht sich, dass durch Gaben und freiwillige Dienstleistungen die kirchlichen Aufgaben leichter erfüllt werden können 12. Er erörtert grundlegende kirchliche Fragen 13. Er hat vermögensrechtliche Aufgaben
(ausführlich: Rechtssammlung, Kirchengemeindeordnung KGO 300, III. Abschnitt
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Pfarramtsführer/innen
Pfarrerinnen und Pfarrer, denen eine Pfarrstelle übertragen ist, haben Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung in der Gemeinde, als deren Hirten sie berufen sind. Der Auftrag verpflichtet und berechtigt Pfarrer/innen zur Leitung des Gottesdienstes, zur Vornahme der Amtshandlungen, zur christlichen Unterweisung und zur Seelsorge. Der Auftrag umfasst auch die Aufgaben, die sich aus der geordneten Zusammenarbeit der Gemeinde mit anderen Gemeinden ergeben. Pfarrer/innen haben die ihnen obliegenden Aufgaben in der Verwaltung, der pfarramtlichen Geschäftsführung, der Kirchenbuchführung und in Vermögens- und Geldangelegenheiten gewissenhaft zu erfüllen.
Beichtgeheimnis und Schweigepflicht
Pfarrer/innen sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren.
Ebenso haben Pfarrer/innen über alles, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger/innen anvertraut worden oder bekanntgeworden ist, zu schweigen. Werden sie in Fällen, die nicht zur Beichte und zum Begehren der Absolution führen, von der Schweigepflicht durch den- oder diejenige, der/die sich ihnen anvertraut hat, entbunden, so sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.
Pfarrer/innen müssen bereit sein, Nachteile, die sich aus dem Beichtgeheimnis oder der Schwiegepflicht ergeben, auf sich zu nehmen.
(ausführlich: Rechtssammlung, Pfarrergesetz PfG 500, V./VI. Abschnitt
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Pfarrkapitel mit Senior
Das Pfarrkapitel ist die Gemeinschaft der zum Dienst an den Gemeinden des Dekanatabezirkes berufenen Pfarrer/innen, Pfarrverwalter/innen, Pfarrvikare/innen und Pfarramtskandidaten/innen. Dem erweiterten Pfarrkapitel gehören an, soweit sie im Dekanatsbezirk tätig sind: die ordinierten Religionslehrer/innen, Pfarrer/innen an Justizvollzugsanstalten, Pfarrer/innen bei Militär und Bundesgrenzschutz, Pfarrer/innen in Einrichtungen und Diensten, die auf den Dekanatsbezirk bezogen sind.
Die Zusammenkünfte des Pfarrkapitels dienen der geschwisterlichen Beratung, der theologischen Weiterbildung und der Besprechung dienstlicher Vorgänge. Das Pfarrkapitel wird vom Dekan einberufen und geleitet.
Das Pfarrkapitel wählt einen Pfarrstelleninhaber als Senior. Der Senior ist Vertrauensmann bzw. -frau des Kapitels. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
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Senior unseres Pfarrkapitels ist Pfarrer Eberhard Heuß von der Inselkirche St. Stephan in Lindau.
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(ausführlich: Rechtssammlung, Kirchengemeindeordnung KGO 300, V. Abschnitt |